Mieten Sie Umweltfahrzeuge für den sicheren Umgang mit Asbest
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Vorschriften für den Umgang mit und den Abriss von Asbest in Kraft.
Diese Vorschriften bedeuten, dass der Abriss von asbesthaltigen Materialien jetzt genehmigungspflichtig ist. Die dänische Arbeitsaufsichtsbehörde hat die Anforderungen verschärft, indem sie Asbestarbeiten als “staubige Arbeiten” einstuft.
Dies bringt unter anderem Anforderungen mit sich für Spezialausrüstung, wie z.B. Umweltlastwagenum die ordnungsgemäße Handhabung von Asbeststaub zu gewährleisten.