Bedingungen und Konditionen
Verkaufs-/Liefer- und Mietbedingungen für Godik ApS vom 1. März 2023
1. ANWENDUNG
1.1. Jede Lieferung von Godik ApS (nachstehend Godik genannt) erfolgt auf der Grundlage dieser Verkaufs-, Liefer- und Mietbedingungen. Die Bedingungen sind für alle Lieferungen zwischen den Parteien verbindlich und haben somit Vorrang vor allen Vereinbarungen und Gepflogenheiten, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, einschließlich der vom Käufer/Auftraggeber erstellten und vorgelegten Bedingungen, es sei denn, in der von Godik vorgelegten Auftragsbestätigung/Liefervereinbarung ist etwas anderes angegeben.
1.2. Die Bedingungen vom 1. März 2023 heben alle früheren Verkaufs-/Liefer- und Mietbedingungen auf. Das Recht, die Bedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, bleibt vorbehalten. Vorbehaltlich typografischer Fehler.
2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS DES VERTRAGES
2.1. Godik ist an die von Godik abgegebenen Erklärungen, gleich welcher Art, nicht gebunden, bis Godik ihren Liefervertrag frühestens abgesandt hat. Godik ist berechtigt, die von Godik abgegebenen Erklärungen zu widerrufen, bis der Liefervertrag dem Käufer/Mieter zur Kenntnis gebracht wurde.
2.2. Die Angebote von Godik sind gültig, solange der Vorrat reicht, jedoch höchstens 14 Tage lang, gerechnet ab dem Datum des Angebots.
2.3. Der Liefervertrag gilt als verbindlich, wenn der Käufer/Auftraggeber den Liefervertrag unterschrieben zurückgeschickt hat oder den Liefervertrag unter Angabe der genauen Versionsnummer per E-Mail an Godik bestätigt hat.
3. LAUFZEIT DES MIETVERTRAGS, BINDUNGSFRIST, LIEFERVERTRAG UND RABATTREGELUNG
3.1. Ein Mietvertrag beginnt an dem Tag, an dem das gemietete Material auf Wunsch des Mieters abgeholt oder von Godik geliefert wird. Godik kann den Mietvertrag im Falle eines Vertragsbruchs kündigen.
Eine Wochenmiete endet an dem Tag, an dem das gemietete Material auf Wunsch des Mieters zurückgegeben oder von Godik gemäß dem Liefervertrag abgeholt wird. Eine Wochenmiete beträgt 7 Tage, einschließlich eines Tages für die Lieferung und eines Tages für die Abholung. Eine Wochenmiete wird beispielsweise wie folgt berechnet: Anlieferung am Dienstag bis spätestens 18.00 Uhr und Abholung am darauffolgenden Montag frühestens ab 7.00 Uhr. Bei Abholung und Rückgabe an Wochentagen beispielsweise wird die Abholung frühestens am Dienstag ab 7.00 Uhr und die Rückgabe am darauf folgenden Montag bis spätestens 15.00 Uhr berechnet. Für die Rückgabe von Geräten bei Wochenmiete: Wird das Gerät nach der im Mietvertrag angegebenen Rückgabefrist zurückgegeben, wird dem Kunden mindestens eine weitere Wochenmiete in Rechnung gestellt.
Die monatliche Miete entspricht 30 Tagen. Bei Kündigung und Rückgabe von Geräten im Rahmen eines monatlichen Mietvertrags endet der Mietvertrag 4 Tage nach der Kündigung. Der monatliche Mietpreis wird für die gesamte Mietdauer berechnet, unabhängig davon, ob das gemietete Gerät benutzt wird oder nicht.
4. PREISE, LIEFERORT UND LIEFERZEITEN
4.1. Die angegebenen Preise und Liefervereinbarungen verstehen sich zuzüglich Liefer- und Abholkosten, Diesel und dergleichen, vgl. Punkt 5.
4.2. Die Preise werden jährlich am 1. Januar auf der Grundlage der Entwicklung des Nettopreisindexes im Vorjahr ab dem 1. Januar angepasst. 1. August bis 31. Juli. Die jährliche Preisanpassung beträgt mindestens 0,95 %. Dies gilt auch für bestehende Aufträge.
4.3. Die Lieferung erfolgt, wenn die Waren auf Wunsch des Käufers/Mieters abgeholt oder von Godik geliefert werden. Danach trägt der Käufer/Mieter alle Risiken und der Käufer/Mieter trägt alle Kosten der Lieferung. (Mit Ausnahme von Diebstahl- und Brandschäden) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich Godik das Recht vor, die Geräte auf die Art und Weise zu liefern, die sie für die Lieferung für optimal hält.
4.4 Der Käufer/Mieter verpflichtet sich, eine Planskizze des Standorts des Geräts zu übermitteln, einen festen Transportweg zum Standort anzugeben und den/die Ort(e), an dem/denen das Gerät abgestellt/geliefert werden soll, physisch zu markieren. Die Lieferung erfolgt 24 Stunden am Tag. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben, unter der er zu erreichen ist. Ist der Käufer/Auftraggeber unter der vereinbarten Telefonnummer nicht zu erreichen, werden die Waren an einem vom Fahrer gewählten Ort auf Kosten und Risiko des Käufers/Auftraggebers abgeladen.
4.5. Der Transport der Ausrüstung vom und zum Standort von Godik darf nur mit schriftlicher Genehmigung oder durch Godik, jedoch auf Kosten des Mieters, erfolgen. Vorbehalten bleiben allfällige Überschreitungen von Liefer- oder Abholfristen infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, verspäteter Lieferung von rechtzeitig bestelltem Material durch Unterlieferanten oder anderer von Godik nicht zu vertretender Umstände. Darüber hinaus haben Militär, NATO, Rettungsdienste und Krankenhäuser zu jeder Zeit Vorrang vor allen anderen Käufern/Mietern. Die Folgen einer nicht rechtzeitigen Lieferung aufgrund eines der oben genannten Umstände gehen Godik daher nichts an, so dass der Käufer/Besteller diesbezüglich keine Ansprüche gegenüber Godik geltend machen kann. Der Transport des Geräts darf nicht ohne schriftliche Genehmigung aus dem Land, in dem das Gerät gemietet wurde, verlegt werden.
4.6. Nimmt der Käufer/Auftraggeber die Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht an, einschließlich der Verletzung einer vereinbarten Abholverpflichtung, ist Godik berechtigt, den Vertrag zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen. Außerdem ist Godik berechtigt, das Produkt auf Kosten des Käufers/Mieters zu verkaufen/unterzuvermieten oder zu lagern. Während der Lagerung bleibt das Produkt auf Risiko des Käufers/Mieters.
5. FRACHTKOSTEN, VERSICHERUNGSKOSTEN, USW.
5.1. Die im Angebot genannten Kauf-/Mietpreise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung, Installation, Zölle, Straßensteuer, Brückenmaut, Parkgebühren, Fährkosten und etwaiger staatlicher Abgaben. Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Versicherungs-, Fracht- und Einkaufskosten bedeuten, dass Godik die Preise anpassen kann.
6. ZUGANGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Mieter ist verpflichtet, entweder für einen ungehinderten Zugang zu den Geräten zu sorgen, der mindestens 5 Meter breit ist und auf einer für den Lkw-Verkehr sicheren Straße liegt, oder die Geräte zum Servicefahrzeug zu bringen. Dies gilt sowohl für die Wartung als auch für die Anlieferung und Abholung des Geräts, andernfalls werden dem Mieter erfolglose Transport- oder Wartezeiten und Rettungsmaßnahmen in Rechnung gestellt, mindestens DKK 1.500,00. Die Anweisung des Mieters, auf dem Gelände zu fahren, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Mieters.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete ist die Zahlung gemäß Rechnung zu leisten, sofern nicht anders vereinbart.
7.2. Jede geleistete Anzahlung ist eine Sicherheit für jede Forderung, die Godik im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag haben könnte.
7.3. Die Rechnungen werden per E-Mail versandt. Wenn eine Rechnung auf anderem Wege versandt werden soll, wird eine Rechnungsstellungsgebühr von 95,00 DKK pro Rechnung erhoben.
7.4. Im Falle einer erneuten Rechnungsstellung wird die aufgewendete Zeit mit 600,00 DKK pro Stunde berechnet, mindestens jedoch mit 300,00 DKK.
7.5. Die Zahlung erfolgt durch Godik unter Abzug des Rechnungsbetrags inkl. MwSt. über Leverandørservice. Andernfalls muss der Mieter/Käufer spätestens 7 Tage vor dem ersten Liefertag eine Forderungsgarantie über den Rechnungsbetrag inkl. MwSt. vorlegen, es sei denn, mit Godik wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenem Monat ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung berechnet. Bei der Versendung von Zahlungserinnerungen ist Godik außerdem berechtigt, eine Mahngebühr von 100,00 DKK pro Zahlungserinnerung zu erheben.
7.7. Der Käufer/Mieter ist nicht berechtigt, den Kaufpreis/die Miete oder einen Teil davon zur Aufrechnung zu verwenden, ebenso wie die Beanstandung des Käufers/Mieters gemäß Artikel 10 den Käufer/Mieter nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises/der Miete berechtigt.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1. Godik behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, zuzüglich Zinsen, Kosten und eventueller Ausgaben im Zusammenhang mit den verkauften Waren, die Godik im Namen des Käufers entstanden sind. Godik ist daher berechtigt, die verkaufte Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer – ganz oder teilweise – mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
9. BETRIEBSKOSTEN WÄHREND DES MIETZEITRAUMS
9.1. Bei gewöhnlicher Vermietung trägt der Mieter, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, alle Kosten für den Auf- und Abbau sowie den Betrieb der Geräte und hat die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und die Kosten dafür zu tragen. Alle Reparaturen dürfen nur von Godik oder von einer von Godik benannten Werkstatt nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Godik durchgeführt werden. Serviceeinsätze werden auf Kosten des Mieters durchgeführt. Der Dienst auf nicht überbrückten Inseln und in Ländern ohne Godik-Niederlassungen kann ohne schriftliche Vereinbarung nicht garantiert werden. Berechtigte Reklamationen gehen jedoch zu Lasten von Godik, vgl. 10.2.
9.2. In Rechnung gestellter, nicht verbrauchter Diesel wird zum Listenpreis -2 DKK pro Liter gutgeschrieben
10. PFLICHT ZUR BESCHWERDE UND ZUR DURCHFÜHRUNG VON ERMITTLUNGEN
10.1. Beim Verkauf von Geräten werden Neugeräte in funktionstüchtigem und einwandfreiem Zustand geliefert, während Gebrauchtgeräte und Vorführmodelle wie besichtigt geliefert werden.
10.2. Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, das Produkt unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und einen festgestellten Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Hält der Käufer/Mieter die genannten Fristen nicht ein, so verliert er das Recht auf Geltendmachung des Mangels, einschließlich etwaiger Rechtsbehelfe wegen Vertragsverletzung. Godik hat 24 Stunden Zeit, um mit der Behebung der Beschwerde zu beginnen. Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, die Installationen zu überprüfen und insbesondere die Abwasserkanäle auf einem Plan zu markieren und die Installation vor Inbetriebnahme zu überprüfen.
10.3. Beanstandungen an gemieteten Geräten, Lieferungen oder Leistungen berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises, ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen. Füllen Sie in solchen Fällen die Checkliste von der Godik-Website www.godik.dk aus und senden Sie sie an Godik.
11. HAFTUNG BEI MÄNGELN
11.1. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, ist Godik verpflichtet und berechtigt, nach eigenem Ermessen den Mangel zu beheben/zu reparieren, eine Ersatzlieferung vorzunehmen, eine angemessene Preisminderung vorzunehmen oder Schadensersatz zu leisten. Der Käufer/Mieter ist nicht berechtigt, weitere Rechtsmittel gegen Godik geltend zu machen.
11.2. Ungeachtet der Schadensursache ist die Schadensersatzpflicht von Godik auf den Rechnungspreis des mangelhaften Produkts beschränkt und umfasst die Schadensersatzpflicht keinesfalls indirekte und Folgeschäden, darunter unter anderem Betriebsverluste, Gewinnausfall, Folgeschäden an den eigenen Produkten des Käufers/Mieters, Tagessätze oder andere Vertragsstrafen.
11.3. Godik haftet nicht für Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferung nicht in voller Übereinstimmung mit den Anweisungen von Godik installiert und/oder verwendet wurde, auf eine falsche oder unsachgemäße Verwendung, auf Änderungen, die ohne die schriftliche Zustimmung von Godik vorgenommen wurden, auf Verschleiß oder außergewöhnliche klimatische Einflüsse und dergleichen.
12. BESCHÄDIGUNG, INSTANDHALTUNG UND ÜBERGABE DER GÜTER GEMIETETES MATERIAL
(Mit Ausnahme von Diebstahl- und Brandschäden)
12.1. Wird das gemietete Gerät während der Mietzeit beschädigt, ist der Mieter verpflichtet, alle Kosten für die Reparatur des Geräts zu tragen, einschließlich der Kosten für Reinigung, Sandstrahlen, Reparatur und Lackierung. Zusätzliche Kosten für den Rücktransport im Zusammenhang mit der Reparatur der beschädigten Ausrüstung und die Betriebsverluste von Godik während der Reparaturzeit gehen zu Lasten des Mieters.
12.2. Wenn Godik schätzt, daß die Kosten für die Reparatur der beschädigten Ausrüstung den Wiederbeschaffungswert der neuen Ausrüstung übersteigen, muß der Mieter nur den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Ausrüstung ersetzen. Verloren gegangene oder beschädigte Geräte werden vom Mieter zum aktuellen Tagessatz ersetzt. Alle Reparaturen und die Instandhaltung des Mietobjekts gehen zu Lasten und auf Risiko des Mieters.
12.3. Das gemietete Material muss sauber und in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es empfangen wurde, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Rückgabe beschädigter oder verschmutzter Geräte ohne vorherige Absprache wird mindestens eine Woche zusätzliche Miete in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Ausrüstung bei Godik wird eine Inspektion durchgeführt, und Schäden, die auf Überlastung, unsachgemäße Handhabung oder ähnliches zurückzuführen sind, sowie Umstände, die nicht Godik zuzuschreiben sind, gehen zu Lasten des Mieters.
13. GPS-ÜBERWACHUNG (TRACK AND TRACE)
13.1. Alle Lieferungen werden über Track & Trace lokalisiert, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass verloren gegangene Geräte wiedergefunden werden.
14. INFRASTRUKTUR
14.1. Bei Verträgen über die Bereitstellung von IT-Infrastruktur kann Godik nicht für Umsatzeinbußen, Netzverfügbarkeit, Ausfälle oder andere Störungen der IT-Ausrüstung haftbar gemacht werden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters, dafür zu sorgen, dass die Stromversorgung, der Internetanschluss und ein etwaiges Mobilfunknetz für die Abwicklung des Netzverkehrs mit dem Internet wie vereinbart vorhanden sind. Godik behält sich das Recht vor, Netzaktivitäten auf den von Godik bereitgestellten Geräten zu überwachen und Statistiken über den auf der bereitgestellten Netzplattform erzeugten Verkehr zu erstellen. Godik protokolliert Internet-Übertragungsgeräte gemäß Abschnitt 1 der Protokollierungsverordnung und bewahrt sie ein Jahr lang auf. Bei der Bereitstellung von WIFI (drahtloses Netzwerk) übernimmt Godik keine Verantwortung für die Qualität des drahtlosen Netzwerks.
15. EIGENTUM IM FALLE DER VERMIETUNG
15.1. Godik kann das gemietete Material jederzeit überprüfen und bei Nichterfüllung zurücknehmen. Der Mieter ist verpflichtet, Godik jederzeit über den Verbleib des gemieteten Materials zu informieren. Die Ausrüstung darf ohne schriftliche Genehmigung von Godik nicht untervermietet, verliehen oder aus Dänemark herausgebracht werden.
15.2. Das Material ist Eigentum von Godik, und es ist daher eine Straftat, das Material zu verpfänden, zu verkaufen oder an einen Dritten weiterzugeben. Godik weist darauf hin, dass die geleasten Geräte möglicherweise Eigentum der Sydleasing A/S sind.
16. VERTRAGSBRUCH DES KÄUFERS/MIETERS
16.1. Wenn der Käufer/Mieter eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Godik berechtigt, den Vertrag zu kündigen, das Produkt auf Kosten des Käufers/Mieters zu vermieten oder anderweitig zu verkaufen, und Godik ist außerdem berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Godik kann Schadenersatz für jeden Verlust, auch für indirekte Verluste, verlangen. Darüber hinaus ist Godik berechtigt, die Rückerstattung eines während des Mietzeitraums erhaltenen Rabatts zu verlangen.
16.2. Wird der Vertrag infolge einer Vertragsverletzung gekündigt, so vereinbaren die Parteien, dass der Schadensersatzanspruch von Godik auf mindestens 75 % der verbleibenden Vertragssumme festgelegt wird, jedoch auf die gesamte verbleibende Vertragssumme, wenn die Vertragsverletzung später als 30 Tage vor Beginn des Veranstaltungszeitraums erfolgt.
16.3. Im Falle eines wesentlichen Vertragsbruchs ist Godik außerdem berechtigt, alle von Godik gemieteten Ausrüstungsgegenstände vom betreffenden Mieter abzuholen, unabhängig davon, ob diese Ausrüstungsgegenstände Teil des gebrochenen Vertrags sind. Dies berechtigt den Mieter nicht zu einer Minderung des vereinbarten Mietpreises, und ein eventuell gewährter Nachlass auf die Mietverträge wird aufgehoben.
17. RISIKO UND VERSICHERUNG
17.1. Der Mieter trägt alle Risiken für die gemieteten Geräte ab dem Zeitpunkt der Lieferung/Beginn der Mietzeit.
(Mit Ausnahme von Diebstahl- und Brandschäden)
17.2. Godik wird das gemietete Material gegen Feuer und Diebstahl versichern, vgl. jedoch Ziffer 18.3. Die Prämie hierfür wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. Der Mieter hat einen Selbstbehalt von 27.693,00 DKK pro Einheit.
17.3. Funkanlagen, Zahlungsterminals, Überwachungsanlagen, Alarm- und Sicherheitsanlagen sowie verkaufte Geräte können nicht über Godik versichert werden.
17.4. Godik hat eine Berufshaftpflichtversicherung für seine eigenen Mitarbeiter abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die alle Schäden deckt, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Nutzung/Installation der Geräte von Godik entstehen können. Der Mieter sollte auch eine Versicherung abschließen, um eventuelle Folgeschäden zu decken, da Godik dafür nicht haftet, vgl. Artikel 11.
17.5. Godik kann vom Mieter den Nachweis verlangen, dass der Mieter über die notwendige Versicherung verfügt, um die Haftung für Schäden zu decken, für die der Mieter das Risiko trägt.
18. PRODUKTHAFTUNG
18.1. Godik haftet ausschließlich für Personen- und Sachschäden, die durch das von Godik gelieferte Produkt verursacht werden, gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung. Darüber hinaus lehnt Godik jegliche Produkthaftung ab, einschließlich u. a. der Haftung für Schäden an Produkten für den gewerblichen Gebrauch.
18.2. Soweit Godik gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet, Godik insoweit schadlos zu halten, als diese Haftung die oben genannten Grenzen überschreitet.
18.3. Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, vor demselben Gericht zu klagen, das für die Frage der Produkthaftung von Godik zuständig ist.
19. PRODUKTINFORMATION
19.1. Die in den Godik-Katalogen angegebenen technischen Daten und sonstigen Abmessungen dienen nur zur Orientierung, und Godik übernimmt keine Verantwortung für Fehler in diesem Material. Alle in diesem Material enthaltenen Informationen und Daten, einschließlich der Preislisten, sind nur insoweit verbindlich, als dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
20. ANNULLIERUNG
20.1. Ein abgeschlossener Liefervertrag über einen Kauf ist für beide Parteien verbindlich und kann nicht widerrufen werden.
21. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
21.1. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Lieferungen von Godik entstehen, werden nach dänischem Recht entschieden, mit Ausnahme der dänischen Regeln des internationalen Privatrechts.
21.2. Alle Streitigkeiten, die sich auf Lieferungen von Godik oder auf andere Weise aus einem mit Godik geschlossenen Vertrag ergeben, werden vom Gericht in Hjørring mit dem üblichen Recht auf Berufung beim Westlichen Obergerichtshof entschieden.
22. ALLGEMEIN
22.1. Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss hat der Käufer/Mieter Godik ermächtigt, Newsletters an Kunden und Geschäftspartner zu versenden.
22.2. Angebote, Liefer-/Pachtverträge und Rechnungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermittelt werden. Dies wäre dann als Vertragsbruch zu werten.
22.3. Handelt es sich bei dem Käufer/Mieter um ein Unternehmen, so haften die Eigentümer des Unternehmens persönlich für jede Forderung, die Godik gegenüber dem Unternehmen hat.
23. AUFTRAGSGENEHMIGUNG
24.1. Für diesen Vertrag gelten die oben genannten Verkaufs-/Liefer- und Mietbedingungen von Godik vom 1. März 2023. Mit der Annahme dieses Vertrages erklärt der Käufer/Mieter, dass er diese Bedingungen vor der Annahme des Vertrages sorgfältig gelesen hat.
Godik Aps
Godik Deutschland
Godik Sverige
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